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Energie: FAQ aktuell

Fragen und Antworten zu aktuellen Energiethemen

Aktuelle Themen, die unsere Kundinnen und Kunden bewegen

Die Medien sind aktuell voll von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Themen. Viele Menschen fragen sich, inwiefern sie selbst mit ihrem Haushalt von diesen Nachrichten betroffen sind oder sein werden, fühlen sich unsicher oder sorgen sich gar um ihre Zukunft. 

Wir wollen Licht ins Dunkel bringen, Hintergründe erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Deswegen haben wir diese Seite ins Netz gestellt. 

An dieser Stelle wollen wir die Fragen unserer Kunden zu den aktuellen Energiethemen aufnehmen und beantworten. Selbstverständlich beantworten wir weiterhin jede direkte Anfrage an uns auch persönlich in unserem Kundencenter, per Telefon oder E-Mail. An dieser Stelle wollen wir aber die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf für alle sichtbar zur Verfügung stellen. 

Was tun bei Haustürgeschäften?

In den letzten Tagen berichteten uns unsere Kunden wieder vermehrt von fragwürdigen Vertriebsmethoden ortsfremder Energieanbieter an Haustür und Telefon. Bitte bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht täuschen: Unsere Mitarbeiter:innen können sich stets ausweisen, und Haustürgeschäfte und dubiose Telefonanrufe kommen für uns nicht in Frage. Lesen Sie hier, was unsere Kund:innen erlebt haben, wie Sie sich selbst schützen können und was Sie auch im Nachhinein noch tun können.  

Das berichten unsere Kunden über das Vorgehen der Fremdfirmen.

Oft stellen sich die Mitarbeiter der Fremdfirmen als Stadtwerkemitarbeiter vor — ohne Konkretisierung, welche Stadtwerke sie vertreten. Oder sie behaupten dreist, im Namen der Stadtwerke Strausberg zu handeln. 

Eine Kundin aus der Altstadt berichtete, ein Mann habe sich als Stadtwerkemitarbeiter vorgestellt und komme wegen der Zählerablesung. Die Kundin lieferte ihm daraufhin bereitwillig Zählernummer, Zählerstand und Vertragskontonummer. Diese Daten notierte der vermeintliche Stadtwerkemitarbeiter auf einem Tablet. Dann ließ er die Kundin auf dem Tablet unterschreiben — angeblich als Bestätigung über die Korrektheit der notierten Daten. Tatsächlich hatte die Kundin aber mit ihrer Unterschrift einem Anbieterwechsel zugestimmt. Zu erkennen war dies für die Kundin an der Haustür nicht. 

Ein Kunde aus Strausberg Nord rief uns an, nachdem er von einem ortsfremden Stromanbieter per Post eine Vertragsbestätigung bekam. Wochen zuvor hatte er am Telefon zugestimmt, dass ihm ein Angebot zugesendet werden sollte. Tatsächlich hielt er nun aber einen Vertrag in den Händen — mit 12 Monaten Laufzeit. 

So können Sie sich schützen.

Wir empfehlen, an Haustür und Telefon die Ruhe zu bewahren. Seriöse Anbieter identifizieren sich eindeutig, werden zu nichts drängen und immer gern Unterlagen per Post zusenden. Wer nicht sicher ist, wer vor seiner Tür steht, sollte diese einfach geschlossen halten, bis die Identität geklärt ist. Wir schicken niemanden an die Haustür, um Verträge abzuschließen. Unsere Mitarbeiter können sich grundsätzlich per Dienstausweis mit Foto ausweisen. Und auch die Mitarbeiter der von uns beauftragten Fremdfirmen können einen Serviceausweis vorlegen. Es lohnt sich also, danach zu fragen. Unter unserer Service-Nummer (03341) 345 345 erteilen wir im Zweifelsfall gern Auskunft, ob eine bestimmte Person tatsächlich für uns tätig ist. 

Am Telefon ist es immer klug, sich Namen und Durchwahl des Anrufers geben zu lassen. Alle unsere Telefonnummern beginnen mit der Strausberger Vorwahl (03341) und den Ziffern 345.

Wehren Sie sich gegen belästigende Anrufe.

Gegen ungebetene Anrufe gibt es ein sehr wirksames Mittel: Melden Sie den Vorfall bei der Bundesnetzagentur! Unter www.Bundesnetzagentur.de gibt es viele Hinweise, wie man sich schützen kann, und auch das Meldeformular kann dort ganz einfach online ausgefüllt werden. Die Bundesnetzagentur geht allen Hinweisen akribisch nach, verhilft Ihnen zu Ihren Rechten und zieht die Verursacher zur Verantwortung.  

Sie haben ungewollt einen Vertrag abgeschlossen? Machen Sie es einfach rückgängig!

Einem ungewollten Versorgerwechsel kann man widersprechen — Geschäftsabschlüsse per Telefon ('Fernabsatzverträge') und Haustürgeschäfte können innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist — meist 14 Tage — rückgängig gemacht werden. Dies gilt übrigens sogar dann, wenn man den Geschäftsabschluss per Unterschrift bestätigt hat. Und wer die 14-tägige Widerrufsfrist verpasst hat, kann oft trotzdem noch das Vertragsverhältnis beenden, z. B. wegen Täuschung oder der Erregung eines Irrtums. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. unterstützt Sie gern, wenn Sie Fragen haben oder allein nicht weiterkommen. 

Einen Widerruf müssen Sie nicht begründen. Sie müssen nicht erklären, warum Sie das Haustürgeschäft kündigen möchten. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dem Unternehmen den Widerruf ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen. Ein Muster für ein solches Widerrufsschreiben finden Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale.

Strommarkt und Strompreis

Bevor Strom bei Ihnen zu Hause ankommt, durchläuft er im Vorfeld viele verschiedene Etappen. Lesen Sie Wissenswertes über die Abläufe und die Preisbildung. 

Von der Erzeugung über den Handel bis zum Kunden

Strom wird zunächst erzeugt — z. B. in Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken. Ein großer Teil unseres Stroms stammt außerdem aus Erneuerbaren Energien und wird z. B. über Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen (Solaranlagen), Wasserkraftwerke oder Erdwärmeanlagen (sog. Geothermieanlagen) erzeugt. Hier finden Sie die Grafiken zu unserem aktuellen Energieträgermix. 

Der Stromerzeuger verkauft den erzeugten Strom an der Strombörse oder an Stromhändler. Diese beschaffen Strom-„Vorräte“ und verkaufen ihn an Stadtwerke oder andere Stromversorger, die als Stromlieferanten agieren. Bei diesen kaufen Letztverbraucher:innen — also Stromkund:innen — Strom, um ihn selbst zu verbrauchen.

Strom vom Kraftwerk bis zur Steckdose

Vom Ort der Erzeugung wird der Strom — je nach Größe des Erzeuger-Kraftwerks — über Nieder-, Mittel- oder Hochspannungsleitungen ins Stromnetz eingespeist. In einem Netz aus Hochspannungsleitungen (quasi große Strom-Autobahnen), die das bundesweite Übertragungsnetz bilden, wird der Strom in Verteilnetze geleitet. Über diese Verteilnetze (sozusagen die Bundesstraßen und kleineren Nebenstraßen) gelangt der Strom zu Großkunden (z. B. Industrieanlagen), Gewerbekunden und Hausanschlüssen für private Wohngebäude.

Netzbetreiber sind für die Bereitstellung und Instandhaltung der Stromnetze verantwortlich, nehmen Maßnahmen gegen Überlastungen des Stromnetzes vor und erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben sogenannte Netzentgelte, die Stromkund:innen über ihre Stromrechnung mitbezahlen. 

Lesen Sie hier mehr darüber, was noch alles in Ihrem Strompreis steckt. 

Merit-Order und Börsenstrompreis

Der Strompreis und der Gaspreis sind in unserem Energiesystem eng aneinandergekoppelt. In dem System orientiert sich der Strompreis an dem Energieprodukt, das die höchsten Kosten für die Stromerzeugung hat. Aktuell ist das Gas. 

Die Beschaffungspreise für Strom hängen grundsätzlich mit Börsenstrompreisen zusammen, selbst wenn Stromanbieter nicht oder nur zum Teil an der Börse beschaffen. Letztlich ist der Börsenpreis die ausschlaggebende Orientierungsmarke für marktübliche Preisniveaus sowohl für kurzfristige Lieferzeiten als auch für Termingeschäfte. Welcher Abnehmer will schon mehr Geld für Strom bezahlen als an der Börse? Welcher Stromproduzent wird sich mit weniger Geld für seinen Strom zufriedengeben als er an der Börse erwirtschaften kann? 

An der Strombörse werden die Angebote nach der so genannten Merit-Order gedeckt. In der Angebotsreihenfolge werden so lange Kraftwerke von günstig nach teuer hinzugeschaltet, bis alle Nachfrager ihre Strombedarfe decken können. Den Anfang machen dabei die erneuerbaren Energien, denn sie haben einen gesetzlich garantierten Einspeisevorrang. Danach werden die konventionellen Kraftwerke hinzugeschaltet — meist große Kohle- und Atomkraftwerke. Am Ende kommen die Gaskraftwerke, in denen Strom aus der Verbrennung von Gas gewonnen wird. Diese sind zwar — wegen der hohen Gaspreise — aktuell die teuersten in der Reihenfolge, können aber relativ schnell hoch- und runtergefahren werden und so die Erzeugung exakt auf den Bedarf einpegeln. Der Strompreis für alle Anbieter richtet sich am Ende nach dem teuersten Anbieter. Der teuerste Anbieter bekommt so gerade genug Geld, um tatsächlich produzieren zu können. Die günstigeren Anbieter profitieren von den hohen Preisen — sie haben am Ende einfach eine große Marge (auch „Übergewinne“ oder seit kurzem „Zufallsgewinne“ genannt). Die Energieagentur Ebersberg-München fasst zusammen: „Gaskraftwerke bestimmen somit aktuell meist den Preis für den gesamten Strommarkt — und das gilt umso mehr, weil andere konventionelle Kapazitäten, also Atom und Kohle, sukzessive wegfallen. Ein steigender globaler Gaspreis sorgt damit für höhere Stromkosten in Deutschland“ — und das bei allen Stromprodukten. Die Beschaffungspreise an den Energiemärkten schwanken momentan extrem, alle Unsicherheiten, ob politischer oder wirtschaftlicher Art, spiegeln sich in den Preisen wider. Ein Beispiel für die Preisentwicklung: Am Spotmarkt — hierüber wird die tagesaktuelle Beschaffung von Strom und Gas zu Börsenpreisen abgewickelt — kostete eine Megawattstunde Strom am 01.09.2020 noch 49,81 Euro, am 01.09.2021 bereits 111,86 Euro und am 01.09.2022 horrende 571,20 Euro.

Warum stieg 2022 der Strompreis?

Die Strom- und Gaspreise an der Börse stiegen 2022 dramatisch. Das liegt an dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Wirtschaftssanktionen gegen Russland, den umfangreichen Wartungsarbeiten an den französischen Atomkraftwerken, einer erhöhten Nach-Corona-Nachfrage und auch dem trockenen Sommer. Die Angebote an den Energie-Märkten wurden und werden knapper. 

Wieso stiegen auch die Preise für Ökostrom? Was hat Ökostrom mit einer Verknappung von Erdgas zu tun?

Recht ausführlich und aus unserer Sicht gut nachvollziehbar hat die Energieagentur Ebersberg-München erklärt, wie eine Gasmangellage einen Preisanstieg beim Ökostrom verursacht:

Die Beschaffungspreise für Strom hängen grundsätzlich mit Börsenstrompreisen zusammen, selbst wenn Stromanbieter nicht oder nur zum Teil an der Börse beschaffen. Letztlich ist der Börsenpreis die ausschlaggebende Orientierungsmarke für marktübliche Preisniveaus sowohl für kurzfristige Lieferzeiten als auch für Termingeschäfte. Welcher Abnehmer will schon mehr Geld für Strom bezahlen als an der Börse? Welcher Stromproduzent wird sich mit weniger Geld für seinen Strom zufriedengeben als er an der Börse erwirtschaften würde? 

An der Strombörse werden die Angebote nach der so genannten Merit-Order gedeckt. In der Angebotsreihenfolge werden so lange Kraftwerke von günstig nach teuer hinzugeschaltet, bis alle Nachfrager ihre Strombedarfe decken können. Den Anfang machen dabei die erneuerbaren Energien, denn sie haben einen gesetzlich garantierten Einspeisevorrang. Danach werden die konventionellen Kraftwerke hinzugeschaltet — meist große Kohle- und Atomkraftwerke. Am Ende kommen die Gaskraftwerke, in denen Strom aus der Verbrennung von Gas gewonnen wird. Diese sind zwar — wegen der hohen Gaspreise — die teuersten in der Reihenfolge, können aber relativ schnell hoch- und runtergefahren werden und so die Erzeugung exakt auf den Bedarf einpegeln. Der Strompreis für alle Anbieter richtet sich am Ende nach dem teuersten Anbieter. Der teuerste Anbieter bekommt so gerade genug Geld, um tatsächlich produzieren zu können. Die günstigeren Anbieter profitieren von den hohen Preisen — sie haben am Ende einfach eine große Marge (auch „Übergewinne“ oder seit kurzem „Zufallsgewinne“ genannt). Die Energieagentur fasst zusammen: „Gaskraftwerke bestimmen somit aktuell meist den Preis für den gesamten Strommarkt — und das gilt umso mehr, weil andere konventionelle Kapazitäten, also Atom und Kohle, sukzessive wegfallen. Ein steigender globaler Gaspreis sorgt damit für höhere Stromkosten in Deutschland“ — und das bei allen Stromprodukten. 

Preisanstiege und die Sandwich-Position der Stadtwerke

Stadtwerke befinden sich immer in einer Zwischenposition. Zum einen agieren sie als Lieferanten von Energie an Endkund:innen. Zum anderen sind sie gleichzeitig Kunden von Stromhändlern, bei denen sie den Strom für die Belieferung ihrer Vertrags-Kund:innen beziehen. Durch die schwierige Lage am Energiemarkt und die Preissteigerungen hat sich auch die Situation der Stadtwerke verschärft. 

Unsere Energiebeschaffung musste unterjährig an die neue Marktsituation angepasst werden. Konnten wir in der Vergangenheit den Strom noch in sogenannten Toleranzbändern nach Mengen beschaffen, haben wir jetzt auf eine strukturierte Beschaffung nach Leistung umstellen müssen. Fehlende Mengen müssen als Ausgleichsenergie an den Spotmärkten beschafft werden. Um diese neue Beschaffungsart zu bewältigen, arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen. Es ist uns letztlich gelungen, einen großen Teil der Strommengen für dieses Jahr zu sichern, ohne Höchstpreise dafür zu zahlen. Aber diese Preise sind trotzdem deutlich höher als in den Vorjahren und müssen — mit Zeitversatz — zu einem großen Teil weitergegeben werden.

Auch in dieser angespannten Lage werden wir alles tun, um Sie weiterhin zuverlässig mit Energie zu versorgen. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es aktuell aufgrund sehr vieler Kundenanfragen zu längeren Wartezeiten kommt.

Warum wird bei einer Preiserhöhung häufig auch der Grundpreis mit angehoben?

Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt haben nicht nur dazu geführt, dass die Strombeschaffungskosten extrem gestiegen sind, sondern dass wir den gesamten Beschaffungsprozess umstellen mussten. Konnten wir in der Vergangenheit den Strom noch in sogenannten Toleranzbändern nach Mengen beschaffen, haben wir jetzt auf eine strukturierte Beschaffung nach Leistung umstellen müssen. Um diese neue Beschaffungsart zu bewältigen, arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen. Die durch die Dienstleister verursachten zusätzlichen Fixkosten gehen in den Grundpreis unserer Stromprodukte ein.

Sollten Kund:innen zum Stichtag der Preiserhöhung ihren Zählerstand melden?

Gern können Sie uns zum Stichtag der Preiserhöhung ihren Zählerstand mitteilen. Dies hat zum Vorteil, dass wir in der Jahresendabrechnung stichtagsgenau abrechnen können. Ein Muss ist die Zählerstandsmeldung aber nicht. Wie sonst auch erstellen wir die Jahresendabrechnung dann anhand einer Verbrauchsschätzung. 

Am einfachsten funktioniert die Zählerstandsmeldung über unser Kundenportal. Gern können Sie uns aber auch eine E-Mail an kundenkontakte@ssg-strausberg.de schreiben — bitte senden Sie uns dann ein Foto von Ihrem Zähler und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an. 

Wie können günstigere Tarife wie „Unser Strausberger“ angeboten werden, und das sogar mit Preisgarantie bis Ende 2024?

Das hängt mit unserer Beschaffungsstrategie zusammen. Wir erlebten Ende Dezember tatsächlich eine leichte Entspannung an den Energiemärkten und konnten für 2024 eine Tranche Strom am Terminmarkt zu einem günstigeren Preis beschaffen als noch vor sechs Monaten. Durch die Vertragsbindung bis 31.12.2024 können wir für das Stromprodukt „Unser Strausberger“ nun einen Mischpreis kalkulieren, der insgesamt günstiger ist als der Grundversorgungstarif. 

Aktuell sinken die Preise an den Strommärkten, wieso sinken die Preise für die Stromtarife nicht auch?

Die Preise an den Märkten sind noch immer stark in Bewegung. Sollten sich die aktuell leicht günstigeren Preise (im Vergleich zum Vorjahr — nicht im Vergleich zu der Zeit vor der Energiekrise) an den Energiemärkten stabilisieren, so dass wir am Terminmarkt unsere Tranchen ebenfalls zu günstigeren Preisen erwerben können, wird sich dies mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Grundversorgungstarif und alle anderen Tarife auswirken. Das steht für uns außer Frage. Wann das der Fall sein wird, können wir aber heute noch nicht absehen.

Der VKU — Verband kommunaler Unternehmen e. V. gibt noch keine Entwarnung zu den Preisen (Pressemitteilung vom 24.01.2023). Energiesparen, wo es nur geht, bleibt das Gebot der Stunde.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Für die meisten Haushaltskunden greift ab März 2023 die Strompreisbremse. Die Monate Januar und Februar 2023 werden angerechnet. Die Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Darin wird auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt. 

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des — vereinfacht gesprochen — bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Für Strom ist der Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser Preisdeckel bezieht sich auf den Bruttowert und beinhaltet also alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Diese Regelung soll ein Anreiz zum Energiesparen sein. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 40 ct/kWh Strom hat, zahlt den vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung bei jedem Einzelnen ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Um von den Entlastungen für Strom und Wärme zu profitieren, müssen unsere Kund:innen nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen. Die gedeckelten Stromkosten werden auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des jeweiligen Netzbetreibers berechnet.

Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen haben wir unsere Stromkunden im März 2023 informiert. Sie möchten selbst rechnen? Dann testen Sie den Strompreisbremsenrechner des BDEW auf unserer Startseite.

Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem umfassenden FAQ zum Thema Strompreisbremse veröffentlicht.

Gilt mein gezahlter Abschlag für den laufenden Monat?

Nein, unsere Kunden zahlen die Abschläge immer für den zurückliegenden Monat. D.h., der am 1. März fällige Abschlag betrifft den Monat Februar.

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Für die meisten Haushaltskunden greift ab März 2023 die Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Darin wird auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt.

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des — vereinfacht gesprochen — bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Für Fernwärme ist der Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel bezieht sich auf den Bruttowert und beinhaltet also alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Diese Regelung soll ein Anreiz zum Energiesparen sein. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 9,5 ct/kWh Wärme hat, zahlt den vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung bei jedem Einzelnen ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Um von den Entlastungen für Strom und Wärme zu profitieren, müssen unsere Kund:innen nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Wärme erfolgt auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. 

Haus- und Wohnungseigentümer:innen profitieren direkt von den Entlastungen, Mieter:innen erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen haben wir unsere Wärmekunden im März 2023 informiert. 

Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem umfassenden FAQ zum Thema Wärmepreisbremse veröffentlicht.

Was können Kunden gegen steigende Energiekosten tun?

Dieses Video zeigen wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung des VKU — Verband kommunaler Unternehmen e. V..

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