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Energie: FAQ aktuell

Fragen und Antworten zu aktuellen Energiethemen

Aktuelle Themen, die unsere Kundinnen und Kunden bewegen

Die Medien sind aktuell voll von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Themen. Viele Menschen fragen sich, inwiefern sie selbst mit ihrem Haushalt von diesen Nachrichten betroffen sind oder sein werden, fühlen sich unsicher oder sorgen sich gar um ihre Zukunft. 

Wir wollen Licht ins Dunkel bringen, Hintergründe erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Deswegen haben wir diese Seite ins Netz gestellt. 

An dieser Stelle wollen wir die Fragen unserer Kunden zu den aktuellen Energiethemen aufnehmen und beantworten. Selbstverständlich beantworten wir weiterhin jede direkte Anfrage an uns auch persönlich in unserem Kundencenter, per Telefon oder E-Mail. An dieser Stelle wollen wir aber die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf für alle sichtbar zur Verfügung stellen. 

Was tun bei Haustürgeschäften?

In den letzten Tagen berichteten uns unsere Kunden wieder vermehrt von fragwürdigen Vertriebsmethoden ortsfremder Energieanbieter an Haustür und Telefon. Bitte bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht täuschen: Unsere Mitarbeiter:innen können sich stets ausweisen, und Haustürgeschäfte und dubiose Telefonanrufe kommen für uns nicht in Frage. Lesen Sie hier, was unsere Kund:innen erlebt haben, wie Sie sich selbst schützen können und was Sie auch im Nachhinein noch tun können.  

Das berichten unsere Kunden über das Vorgehen der Fremdfirmen.

Oft stellen sich die Mitarbeiter der Fremdfirmen als Stadtwerkemitarbeiter vor — ohne Konkretisierung, welche Stadtwerke sie vertreten. Oder sie behaupten dreist, im Namen der Stadtwerke Strausberg zu handeln. 

Eine Kundin aus der Altstadt berichtete, ein Mann habe sich als Stadtwerkemitarbeiter vorgestellt und komme wegen der Zählerablesung. Die Kundin lieferte ihm daraufhin bereitwillig Zählernummer, Zählerstand und Vertragskontonummer. Diese Daten notierte der vermeintliche Stadtwerkemitarbeiter auf einem Tablet. Dann ließ er die Kundin auf dem Tablet unterschreiben — angeblich als Bestätigung über die Korrektheit der notierten Daten. Tatsächlich hatte die Kundin aber mit ihrer Unterschrift einem Anbieterwechsel zugestimmt. Zu erkennen war dies für die Kundin an der Haustür nicht. 

Ein Kunde aus Strausberg Nord rief uns an, nachdem er von einem ortsfremden Stromanbieter per Post eine Vertragsbestätigung bekam. Wochen zuvor hatte er am Telefon zugestimmt, dass ihm ein Angebot zugesendet werden sollte. Tatsächlich hielt er nun aber einen Vertrag in den Händen — mit 12 Monaten Laufzeit. 

So können Sie sich schützen.

Wir empfehlen, an Haustür und Telefon die Ruhe zu bewahren. Seriöse Anbieter identifizieren sich eindeutig, werden zu nichts drängen und immer gern Unterlagen per Post zusenden. Wer nicht sicher ist, wer vor seiner Tür steht, sollte diese einfach geschlossen halten, bis die Identität geklärt ist. Wir schicken niemanden an die Haustür, um Verträge abzuschließen. Unsere Mitarbeiter können sich grundsätzlich per Dienstausweis mit Foto ausweisen. Und auch die Mitarbeiter der von uns beauftragten Fremdfirmen können einen Serviceausweis vorlegen. Es lohnt sich also, danach zu fragen. Unter unserer Service-Nummer (03341) 345 345 erteilen wir im Zweifelsfall gern Auskunft, ob eine bestimmte Person tatsächlich für uns tätig ist. 

Am Telefon ist es immer klug, sich Namen und Durchwahl des Anrufers geben zu lassen. Alle unsere Telefonnummern beginnen mit der Strausberger Vorwahl (03341) und den Ziffern 345.

Wehren Sie sich gegen belästigende Anrufe.

Gegen ungebetene Anrufe gibt es ein sehr wirksames Mittel: Melden Sie den Vorfall bei der Bundesnetzagentur! Unter www.Bundesnetzagentur.de gibt es viele Hinweise, wie man sich schützen kann, und auch das Meldeformular kann dort ganz einfach online ausgefüllt werden. Die Bundesnetzagentur geht allen Hinweisen akribisch nach, verhilft Ihnen zu Ihren Rechten und zieht die Verursacher zur Verantwortung.  

Sie haben ungewollt einen Vertrag abgeschlossen? Machen Sie es einfach rückgängig!

Einem ungewollten Versorgerwechsel kann man widersprechen — Geschäftsabschlüsse per Telefon ('Fernabsatzverträge') und Haustürgeschäfte können innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist — meist 14 Tage — rückgängig gemacht werden. Dies gilt übrigens sogar dann, wenn man den Geschäftsabschluss per Unterschrift bestätigt hat. Und wer die 14-tägige Widerrufsfrist verpasst hat, kann oft trotzdem noch das Vertragsverhältnis beenden, z. B. wegen Täuschung oder der Erregung eines Irrtums. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. unterstützt Sie gern, wenn Sie Fragen haben oder allein nicht weiterkommen. 

Einen Widerruf müssen Sie nicht begründen. Sie müssen nicht erklären, warum Sie das Haustürgeschäft kündigen möchten. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dem Unternehmen den Widerruf ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen. Ein Muster für ein solches Widerrufsschreiben finden Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale.

Aktuelles! Haben Sie einen Umzug geplant? Neu ab dem 06.06.2025 für Stromkunden!

24h-Lieferantenwechsel

Hintergrund der neuen Regelung
Um die Energieversorgung noch kundenfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Diese tritt am 6. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Stromanbieter dazu, einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die flächendeckende Umsetzung dieser Regelung in Deutschland angeordnet. Das bringt nicht nur tiefgreifende Anpassungen in unseren energiewirtschaftlichen Abläufen und IT-Systemen mit sich, sondern stellt auch Sie als Kundin oder Kunde vor neue Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Übergang reibungslos verläuft.

Was ändert sich bei einem Umzug?

Rückwirkende Umzugsmeldungen sind nicht mehr möglich.
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem tatsächlichen Aus- oder Einzug gemeldet werden — rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind nicht mehr möglich. Der Lieferbeginn eines neu abgeschlossenen Stromliefervertrags wird nur noch in der Zukunft liegen können. Damit Ihr Umzug ohne Schwierigkeiten abläuft, empfehlen wir, uns mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. So lassen sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder technische Probleme vermeiden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Das neue Gesetz lässt leider keine Ausnahmen zu. Damit bei Ihrem Ein- oder Auszug — oder dem Ihrer Mieterin bzw. Ihres Mieters — alles reibungslos klappt, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug und prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig. So vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass die Ummeldung problemlos funktioniert.
  • Für den 24h-LW wird die Zählernummer und die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo — ID) für die Zuordnung der Lieferstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Zahl hilft, Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen. Die MaLo ist auf der Jahresendabrechnung vermerkt oder kann in unserem Kundenportal eingesehen werden.

Kundenservice

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Überblick. Ist Ihre Frage nicht dabei? Wenden Sie sich gern telefonisch unter der 03341 345 345 oder per E-Mail an unseren Kundenservice.

Wie kann ich mich für die Stromlieferung anmelden?

Über unseren Preisrechner auf der Homepage finden Sie ganz einfach den für Sie passenden Stromtarif — und können ihn direkt online buchen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das passende Anmeldeformular herunterzuladen, auszufüllen und uns bequem zukommen zu lassen. 
Sind Sie Mieter einer Wohnung? Bitte denken Sie daran, auch das Übergabeprotokoll beizulegen, das Sie bei der Schlüsselübergabe gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder dem vorherigen Eigentümer erstellt haben.

Für persönliche Beratung und Rückfragen steht Ihnen unser Kundencenter selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?

Der monatliche Abschlag berechnet sich nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch und dient als erste Orientierung. Mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung, die jeweils im Januar erfolgt, passen wir Ihre Abschläge individuell an — basierend auf Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch im Vorjahr und den gültigen Tarifpreisen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden dabei auf elf monatliche Abschlagszahlungen verteilt. Diese Abschläge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig und beziehen sich auf den vorherigen Kalendermonat — Ihre Zahlungen erfolgen also rückwirkend und nicht im Voraus.

Warum ändern sich die Abschläge jedes Jahr?

Änderungen in Ihrem Energieverbrauch sowie mögliche Preisänderungen fließen selbstverständlich in die jährliche Berechnung Ihrer Abschläge mit ein — so bleiben Ihre Zahlungen stets fair und passend zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Wie kann ich meinen monatlichen Abschlag ändern?

Die Anpassung können Sie ganz bequem von zu Hause aus über unser Kundenportal vornehmen oder Sie teilen uns Ihren Änderungswunsch per Telefon oder E-Mail mit. Sollte dies im Laufe des Abrechnungszeitraumes sein, bitten wir Sie, uns hierbei einen aktuellen Zählerstand zu übersenden, damit der gewählte Abschlag überprüft werden kann.

Wie wird mein Verbrauch ermittelt?

Ihr tatsächlicher Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand Ihres Zählers. Dabei verwenden wir in der Regel den Zählerstand der letzten Abrechnung — oder bei einem Neueinzug den Stand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

Damit Ihre Abrechnung möglichst genau ist, bitten wir Sie, uns Ihren aktuellen Zählerstand rechtzeitig mitzuteilen. Sollte uns kein Stand vorliegen, nehmen wir eine Schätzung auf Basis vergleichbarer Verbrauchswerte vor.

Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

Im Rahmen der Jahresabrechnung oder bei einem Anbieterwechsel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, auf der wir Sie um Mitteilung Ihres Zählerstandes bitten. Bitte folgen Sie dabei einfach den Hinweisen im beigefügten Anschreiben.

Sollten Sie zur Jahresablesung keine Karte erhalten, übernehmen wir die Ablesung selbstverständlich für Sie.

Darüber hinaus können Sie uns Ihren Zählerstand auch jederzeit zwischendurch mitteilen — zum Beispiel bei einer Preisanpassung oder wenn sich Ihr Verbrauch voraussichtlich ändert. Nutzen Sie dafür bequem unser Kundenportal oder kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch — ganz wie es für Sie am besten passt.

Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?

Der Rechnungsbetrag in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ergibt sich aus den Kosten, die durch Ihren tatsächlichen Stromverbrauch entstanden sind — abzüglich aller Abschlagszahlungen, die Sie bis zur Erstellung der Abrechnung geleistet haben.

Sollten Sie darüber hinaus zusätzliche Beträge überwiesen haben, sind diese als sogenannte Akontozahlungen separat in Ihrer Abrechnung aufgeführt. Zusammen mit den regulären Abschlägen ergibt sich so die Gesamtsumme Ihrer Einzahlungen im Abrechnungszeitraum.

Am Ende der Abrechnung sehen Sie, ob sich daraus ein Guthaben ergibt oder ob noch ein offener Restbetrag zu begleichen ist. Bitte werfen Sie bei der Prüfung Ihrer Rechnung auch einen Blick auf mögliche Hinweise oder Beträge auf der Folgeseite.

Wie kann ich die Fälligkeiten bezahlen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Zahlungen bei uns zu tätigen — ganz wie es für Sie am besten passt:

  • Per Überweisung oder Dauerauftrag über Ihre Bank.
  • Direkt bei uns im Kundencenter per EC-Kartenzahlung.
  • Oder ganz bequem per SEPA-Lastschriftverfahren. Wir buchen die fälligen Beträge automatisch von Ihrem Konto ab. So müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier in unserem Formular Center — einfach ausfüllen und einreichen.

Wie kann ich eine Nachzahlung ausgleichen, wenn mir dies nicht sofort oder in einem Betrag möglich ist?

Falls aus Ihrer Abrechnung eine Nachzahlung entsteht, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den offenen Betrag in monatlichen Raten zu begleichen.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an vor dem Fälligkeitstermin über Ihre gewünschte Ratenhöhe und das geplante Zahlungsdatum. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Vereinbarung von uns.

Gerne können Sie die Ratenzahlung auch direkt in unserem Kundencenter abschließen — dort beraten wir Sie persönlich und klären offene Fragen gemeinsam vor Ort.

Sollten Sie keine Ratenzahlung wünschen, sondern lediglich etwas mehr Zeit für die Begleichung des Gesamtbetrags benötigen, sprechen Sie uns bitte an — ein individueller Zahlungsaufschub (Stundung) ist ebenfalls möglich.

Wie erhalte ich meine Rechnung online bzw. per E-Mail?

Registrieren Sie sich dazu ganz einfach in unserem Kundenportal auf unserer Homepage — dort haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Rechnungen, Vertragsdaten und viele weitere Informationen. Außerdem können Sie bequem und selbstständig verschiedene Änderungen vornehmen, wie z. B. Zählerstände melden oder Kontaktdaten aktualisieren.

Tipp: Wenn Sie künftig Ihre Rechnungen digital erhalten möchten, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an uns.
Das spart nicht nur Papier, sondern schont auch die Umwelt — vielen Dank fürs Mitmachen!

Wie kann ich meinen Stromverbrauch überprüfen?

Als unser Kunde können Sie bei uns im Kundencenter für eine Woche kostenfrei ein Strommessgerät ausleihen. Hiermit können Sie prüfen, wie viel kWh einzelne Geräte in Ihrem Haushalt verbrauchen.

Wie kann ich meinen Vertrag beenden?

Bitte beachten Sie, das ab Juni 2025 Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem tatsächlichen Aus- oder Einzug gemeldet werden müssen — rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind nicht mehr möglich. Der Lieferbeginn eines neu abgeschlossenen Stromliefervertrags wird nur noch in der Zukunft liegen können. Damit Ihr Umzug ohne Schwierigkeiten abläuft, empfehlen wir, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug zu informieren. So lassen sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder technische Probleme vermeiden. Reichen Sie uns zur Erstellung der Endabrechnung nach der erfolgten Schlüsselübergabe an den Vermieter oder neuen Eigentümer das vor Ort zusammen ausgefüllte Abnahmeprotokoll ein. 

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten, übernimmt für Sie Ihr neuer Anbieter die Anmeldung sowie die Kündigung bei uns. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten.

Wie verhalte ich mich, wenn ich nach Vertragsende noch gezahlt habe?

Grundsätzlich werden alle Abbuchungen oder Einzahlungen, die vor der Erstellung der Endabrechnung bei uns eingehen, in dieser mit verrechnet. Bitte veranlassen Sie daher keine Rückbuchung. Hierbei werden zusätzliche Kosten seitens Ihrer Hausbank erhoben. Setzen Sie sich bitte bei Fragen oder zur weiteren Absprache mit uns in Verbindung.

Was muss ich bei einem Anbieterwechsel beachten?

Bei einem Wechsel zu uns, erteilen Sie uns mit Unterzeichnung des Auftragsformulars automatisch die Vollmacht dazu für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten vorzunehmen. Die Kündigung erfolgt zum nächstmöglichen Termin bzw. zum Termin des Lieferbeginns. Wir werden Sie über die Versorgung durch uns rechtzeitig in Kenntnis setzen. 

Bei Inanspruchnahme Ihres Sonderkündigungsrechtes (z. B. im Falle einer Preisanpassung) ist jedoch die Kündigung direkt durch Sie als Kunde erforderlich, da wir das gesetzlich geregelte Sonderkündigungsrecht nicht für Sie in Anspruch nehmen können. Teilen Sie uns in diesem Fall auf dem Formular den Kündigungstermin mit. 

Energieberatung

Sie haben Interesse an einer Beratung?.

Strommarkt und Strompreis

Bevor Strom bei Ihnen zu Hause ankommt, durchläuft er im Vorfeld viele verschiedene Etappen. Lesen Sie Wissenswertes über die Abläufe und die Preisbildung. 

Von der Erzeugung über den Handel bis zum Kunden

Strom wird zunächst erzeugt — z. B. in Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken. Ein großer Teil unseres Stroms stammt außerdem aus Erneuerbaren Energien und wird z. B. über Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen (Solaranlagen), Wasserkraftwerke oder Erdwärmeanlagen (sog. Geothermieanlagen) erzeugt. Hier finden Sie die Grafiken zu unserem aktuellen Energieträgermix. 

Der Stromerzeuger verkauft den erzeugten Strom an der Strombörse oder an Stromhändler. Diese beschaffen Strom-„Vorräte“ und verkaufen ihn an Stadtwerke oder andere Stromversorger, die als Stromlieferanten agieren. Bei diesen kaufen Letztverbraucher:innen — also Stromkund:innen — Strom, um ihn selbst zu verbrauchen.

Strom vom Kraftwerk bis zur Steckdose

Vom Ort der Erzeugung wird der Strom — je nach Größe des Erzeuger-Kraftwerks — über Nieder-, Mittel- oder Hochspannungsleitungen ins Stromnetz eingespeist. In einem Netz aus Hochspannungsleitungen (quasi große Strom-Autobahnen), die das bundesweite Übertragungsnetz bilden, wird der Strom in Verteilnetze geleitet. Über diese Verteilnetze (sozusagen die Bundesstraßen und kleineren Nebenstraßen) gelangt der Strom zu Großkunden (z. B. Industrieanlagen), Gewerbekunden und Hausanschlüssen für private Wohngebäude.

Netzbetreiber sind für die Bereitstellung und Instandhaltung der Stromnetze verantwortlich, nehmen Maßnahmen gegen Überlastungen des Stromnetzes vor und erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben sogenannte Netzentgelte, die Stromkund:innen über ihre Stromrechnung mitbezahlen. 

Lesen Sie hier mehr darüber, was noch alles in Ihrem Strompreis steckt. 

Merit-Order und Börsenstrompreis

Der Strompreis und der Gaspreis sind in unserem Energiesystem eng aneinandergekoppelt. In dem System orientiert sich der Strompreis an dem Energieprodukt, das die höchsten Kosten für die Stromerzeugung hat. Aktuell ist das Gas. 

Die Beschaffungspreise für Strom hängen grundsätzlich mit Börsenstrompreisen zusammen, selbst wenn Stromanbieter nicht oder nur zum Teil an der Börse beschaffen. Letztlich ist der Börsenpreis die ausschlaggebende Orientierungsmarke für marktübliche Preisniveaus sowohl für kurzfristige Lieferzeiten als auch für Termingeschäfte. Welcher Abnehmer will schon mehr Geld für Strom bezahlen als an der Börse? Welcher Stromproduzent wird sich mit weniger Geld für seinen Strom zufriedengeben als er an der Börse erwirtschaften kann? 

An der Strombörse werden die Angebote nach der so genannten Merit-Order gedeckt. In der Angebotsreihenfolge werden so lange Kraftwerke von günstig nach teuer hinzugeschaltet, bis alle Nachfrager ihre Strombedarfe decken können. Den Anfang machen dabei die erneuerbaren Energien, denn sie haben einen gesetzlich garantierten Einspeisevorrang. Danach werden die konventionellen Kraftwerke hinzugeschaltet — meist große Kohle- und Atomkraftwerke. Am Ende kommen die Gaskraftwerke, in denen Strom aus der Verbrennung von Gas gewonnen wird. Diese sind zwar — wegen der hohen Gaspreise — aktuell die teuersten in der Reihenfolge, können aber relativ schnell hoch- und runtergefahren werden und so die Erzeugung exakt auf den Bedarf einpegeln. Der Strompreis für alle Anbieter richtet sich am Ende nach dem teuersten Anbieter. Der teuerste Anbieter bekommt so gerade genug Geld, um tatsächlich produzieren zu können. Die günstigeren Anbieter profitieren von den hohen Preisen — sie haben am Ende einfach eine große Marge (auch „Übergewinne“ oder seit kurzem „Zufallsgewinne“ genannt). Die Energieagentur Ebersberg-München fasst zusammen: „Gaskraftwerke bestimmen somit aktuell meist den Preis für den gesamten Strommarkt — und das gilt umso mehr, weil andere konventionelle Kapazitäten, also Atom und Kohle, sukzessive wegfallen. Ein steigender globaler Gaspreis sorgt damit für höhere Stromkosten in Deutschland“ — und das bei allen Stromprodukten. Die Beschaffungspreise an den Energiemärkten schwanken momentan extrem, alle Unsicherheiten, ob politischer oder wirtschaftlicher Art, spiegeln sich in den Preisen wider. Ein Beispiel für die Preisentwicklung: Am Spotmarkt — hierüber wird die tagesaktuelle Beschaffung von Strom und Gas zu Börsenpreisen abgewickelt — kostete eine Megawattstunde Strom am 01.09.2020 noch 49,81 Euro, am 01.09.2021 bereits 111,86 Euro und am 01.09.2022 horrende 571,20 Euro.

Preisanstiege und die Sandwich-Position der Stadtwerke

Stadtwerke befinden sich immer in einer Zwischenposition. Zum einen agieren sie als Lieferanten von Energie an Endkund:innen. Zum anderen sind sie gleichzeitig Kunden von Stromhändlern, bei denen sie den Strom für die Belieferung ihrer Vertrags-Kund:innen beziehen. Durch die schwierige Lage am Energiemarkt und die Preissteigerungen hat sich auch die Situation der Stadtwerke verschärft. 

Unsere Energiebeschaffung musste unterjährig an die neue Marktsituation angepasst werden. Konnten wir in der Vergangenheit den Strom noch in sogenannten Toleranzbändern nach Mengen beschaffen, haben wir jetzt auf eine strukturierte Beschaffung nach Leistung umstellen müssen. Fehlende Mengen müssen als Ausgleichsenergie an den Spotmärkten beschafft werden. Um diese neue Beschaffungsart zu bewältigen, arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen. Es ist uns letztlich gelungen, einen großen Teil der Strommengen für dieses Jahr zu sichern, ohne Höchstpreise dafür zu zahlen. Aber diese Preise sind trotzdem deutlich höher als in den Vorjahren und müssen — mit Zeitversatz — zu einem großen Teil weitergegeben werden.

Auch in dieser angespannten Lage werden wir alles tun, um Sie weiterhin zuverlässig mit Energie zu versorgen. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es aktuell aufgrund sehr vieler Kundenanfragen zu längeren Wartezeiten kommt.

Warum wird bei einer Preiserhöhung häufig auch der Grundpreis mit angehoben?

Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt haben nicht nur dazu geführt, dass die Strombeschaffungskosten extrem gestiegen sind, sondern dass wir den gesamten Beschaffungsprozess umstellen mussten. Konnten wir in der Vergangenheit den Strom noch in sogenannten Toleranzbändern nach Mengen beschaffen, haben wir jetzt auf eine strukturierte Beschaffung nach Leistung umstellen müssen. Um diese neue Beschaffungsart zu bewältigen, arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen. Die durch die Dienstleister verursachten zusätzlichen Fixkosten gehen in den Grundpreis unserer Stromprodukte ein.

Sollten Kund:innen zum Stichtag der Preiserhöhung ihren Zählerstand melden?

Gern können Sie uns zum Stichtag der Preiserhöhung ihren Zählerstand mitteilen. Dies hat zum Vorteil, dass wir in der Jahresendabrechnung stichtagsgenau abrechnen können. Ein Muss ist die Zählerstandsmeldung aber nicht. Wie sonst auch erstellen wir die Jahresendabrechnung dann anhand einer Verbrauchsschätzung. 

Am einfachsten funktioniert die Zählerstandsmeldung über unser Kundenportal. Gern können Sie uns aber auch eine E-Mail an kundenkontakte@ssg-strausberg.de schreiben — bitte senden Sie uns dann ein Foto von Ihrem Zähler und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an. 

Wie können günstigere Tarife wie „Unser Strausberger“ angeboten werden, und das sogar mit Preisgarantie bis Ende 2024?

Das hängt mit unserer Beschaffungsstrategie zusammen. Wir erlebten Ende Dezember tatsächlich eine leichte Entspannung an den Energiemärkten und konnten für 2024 eine Tranche Strom am Terminmarkt zu einem günstigeren Preis beschaffen als noch vor sechs Monaten. Durch die Vertragsbindung bis 31.12.2024 können wir für das Stromprodukt „Unser Strausberger“ nun einen Mischpreis kalkulieren, der insgesamt günstiger ist als der Grundversorgungstarif. 

Aktuell sinken die Preise an den Strommärkten, wieso sinken die Preise für die Stromtarife nicht auch?

Die Preise an den Märkten sind noch immer stark in Bewegung. Sollten sich die aktuell leicht günstigeren Preise (im Vergleich zum Vorjahr — nicht im Vergleich zu der Zeit vor der Energiekrise) an den Energiemärkten stabilisieren, so dass wir am Terminmarkt unsere Tranchen ebenfalls zu günstigeren Preisen erwerben können, wird sich dies mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Grundversorgungstarif und alle anderen Tarife auswirken. Das steht für uns außer Frage. Wann das der Fall sein wird, können wir aber heute noch nicht absehen.

Der VKU — Verband kommunaler Unternehmen e. V. gibt noch keine Entwarnung zu den Preisen (Pressemitteilung vom 24.01.2023). Energiesparen, wo es nur geht, bleibt das Gebot der Stunde.

Was können Kunden gegen steigende Energiekosten tun?

Dieses Video zeigen wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung des VKU — Verband kommunaler Unternehmen e. V..
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Energieberatung

Sie wollen genau wissen, was Sie in Ihrem Haushalt optimieren können? Dann empfehlen wir Ihnen die umfangreichen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale.

Weitere Themen

Vielleicht finden Sie hier die Antwort auf Ihre Frage?

Was bedeutet Ladeinfrastruktur?

Was ist Ladeinfrastruktur?
Unter Ladeinfrastruktur versteht man alle Einrichtungen und Systeme, die das Laden von Elektrofahrzeugen ermöglichen — dazu gehören Ladepunkte, Ladesäulen sowie die Software zur Verwaltung und Steuerung des Ladevorgangs. Je nachdem, wie zugänglich diese Einrichtungen sind, unterscheidet man zwischen öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur.

Was ist eine Ladesäule?
Eine Ladesäule ist eine Station, an der Sie Ihr Elektrofahrzeug bequem aufladen können. Die Bezahlung erfolgt ganz einfach — je nach Anbieter — per App, QR-Code oder mit einer Ladekarte. Wenn Sie möchten, können Sie bei uns einen Vertrag für eine passende Ladekarte abschließen.

 

Allgemeine Hinweise zum Thema Photovoltaik / Einspeisung

Damit wir Ihre Photovoltaikanlage nach der Installation durch eine Elektrofirma korrekt in unserem System erfassen und — falls zutreffend — eine Vergütung ermöglichen können, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Welche genau das sind, erfahren Sie auf unserer Homepage.

Jährliche Einspeiseabrechnung:
Bitte übermitteln Sie uns bis spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres den aktuellen Zählerstand aller relevanten Zählwerke (erkennbar an den sogenannten OBIS-Kennzahlen). Nur so kann Ihre Abrechnung korrekt erstellt werden.

Hinweis zu Balkonkraftwerken:
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben, sind Sie als Betreiber verpflichtet, dieses im Marktstammdatenregister zu registrieren. Eine Vergütung erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur, wenn Sie die Anlage zusätzlich als PV-Anlage anmelden.

 

Was mache ich, wenn ich eine Leitungsauskunft benötige?

Wenn Sie z. B. aufgrund von bevorstehenden Baumaßnahmen eine Auskunft zu den auf Ihrem Grundstück vorhandenen Leitungen benötigen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag stellen — gerne auch per E-Mail — und Sie erhalten dann die benötigten Unterlagen.

Ihnen fehlt ein Thema? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns

Stadtwerke Strausberg GmbH
Kastanienallee 38, 15344 Strausberg

Pauline Schulz

Kundenberatung
+49 3341 345 345
Mitarbeiterfoto Pauline Schulz

Robert Ehrich

Ladeinfrastruktur / Einspeisung
+49 3341 345 156
Mitarbeiterfoto Robert Ehrich