Haben Sie einen Umzug geplant? Wir informieren Sie zu den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Ein Monat vor dem Umzug
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt: Informieren Sie uns rechtzeitig in unserem Kundenportal über Ihren Umzug.
Übrigens: Stromfresser sollten Sie möglichst zurücklassen. Und Altkleider oder einige Möbel wollen Sie vielleicht auch nicht mitnehmen? Warum nicht gleich entsorgen.
Am Umzugstag
Heute ist es endlich soweit — packen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag mit in die Umzugskiste. Eine kleine Erinnerung: Notieren Sie sich den Zählerstand in der alten und neuen Wohnung — oder machen Sie kurz ein Foto davon.
Noch einfacher geht es mit unserem Protokoll zur Wohnungsübergabe. Darin halten Sie den Zustand der Wohnung sowie Ihre Strom-, Gas- und Wasserzählerstände fest.
Nach dem Umzug
Nun ist es fast geschafft — wir benötigen noch die Zählerstände aus der alten und neuen Wohnung. Das können Sie telefonisch unter 03341 345 345, per E-Mail unter kundenkontakte@ssg-strausberg.de oder über das Kundenportal ganz schnell erledigen.
Bei dieser Gelegenheit können wir gleich den Abschlag für Ihre neue Adresse anpassen. Falls Sie in eine Mietwohnung ziehen, gilt der Verbrauch der Vormieter*innen als Referenzwert.
Sie möchten sichergehen, dass der Abschlag auch in Zukunft zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch optimal passt? Dann können Sie diesen jederzeit selbst anpassen — im Kundenportal geht das am schnellsten.