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Energie: Messstellenbetrieb

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Warum bekomme ich einen neuen Zähler?
Moderne Zähler sind ein wesentlicher Bestandteil für die Transformation der zukünftigen Stromnetze. Sie bieten eine intelligente und flexible Vernetzung von Stromerzeugung und -verbrauch. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, herkömmliche Stromzähler schrittweise durch digitale und intelligente Zähler zu ersetzen. Grundlage hierfür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Seit 2017 gilt: Jede Verbrauchsstelle — sei es eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbebetrieb — muss mit einem digitalen Stromzähler oder einem sogenannten Smart Meter ausgestattet werden.

Pflicht zur Ausstattung mit Intelligenten Messsystemen

Gemäß MsbG sind bestimmte Verbrauchergruppen verpflichtet, mit intelligenten Messsystemen ausgestattet zu werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Verbraucher mit hohem Jahresstromverbrauch:
    • Über 100.000 kWh: Ausstattung bis 2032
    • 50.000 bis 100.000 kWh: Ausstattung bis 2030
    • 20.000 bis 50.000 kWh: Ausstattung bis 2028
    • 10.000 bis 20.000 kWh: Ausstattung bis 2025
    • 6.000 bis 10.000 kWh: Ausstattung bis 2025
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen:
    • Anlagen mit einer Leistung über 7 kW: Ausstattung bis 2032
       

Die Ausstattung erfolgt schrittweise, wobei bis 2025 mindestens 20 %, bis 2028 mindestens 50 % und bis 2032 mindestens 90 % der betroffenen Messstellen ausgestattet sein sollen. 

Ob Sie künftig eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. 

Welche Kosten sind damit verbunden?

Für den Einbau, den Betrieb und die Ablesung Ihrer modernen Messeinrichtungen gelten gesetzliche Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenebetreiber. 
Sollten Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen, gilt die gesetzliche Preisobergrenze nicht. Bitte beachten Sie dies zu Ihrer Information.

Preisblatt digitale Messtechnik für Anschlussnutzer
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Preisblatt für digitale Messtechnik Netzbetreiber
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Preisblatt für digitale Messtechnik — Zusatzleistungen
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So geht der Zählerwechsel:

Der Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und den regionalen Gegebenheiten ab.
 

  • Sie erhalten mindestens 3 Monate vor dem Einbau Ihres neuen Zählers, ein Schreiben sowie einen Terminvorschlag von uns. Hier werden Sie informiert, dass der analoge Zähler durch einen neuen digitalen Zähler ausgetauscht wird.
  • Sollte Ihnen der Terminvorschlag zeitlich nicht passen, können Sie gerne mit unseren Mitarbeitern einen neuen Termin vereinbaren.
  • Für den Einbau des neuen Zählers berechnen wir € und dauert
    ca. eine Stunde. Die Stromversorgung wird während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.
  • Anschließend können Sie bequem über das Kundenportal Ihre Verbrauchswerte einsehen und transparent nachvollziehen.
     

Daniel Jüttner

Betriebselektroniker
03341 345 159
Stadtwerke Strausberg GmbH:
Kastanienallee 38, 15344 Strausberg
Mitarbeiterfoto Daniel Jüttner