Warum bekomme ich einen neuen Zähler?
Moderne Zähler sind ein wesentlicher Bestandteil für die Transformation der zukünftigen Stromnetze. Sie bieten eine intelligente und flexible Vernetzung von Stromerzeugung und -verbrauch. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, herkömmliche Stromzähler schrittweise durch digitale und intelligente Zähler zu ersetzen. Grundlage hierfür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Seit 2017 gilt: Jede Verbrauchsstelle — sei es eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbebetrieb — muss mit einem digitalen Stromzähler oder einem sogenannten Smart Meter ausgestattet werden.
Pflicht zur Ausstattung mit Intelligenten Messsystemen
Gemäß MsbG sind bestimmte Verbrauchergruppen verpflichtet, mit intelligenten Messsystemen ausgestattet zu werden. Dies betrifft insbesondere:
Die Ausstattung erfolgt schrittweise, wobei bis 2025 mindestens 20 %, bis 2028 mindestens 50 % und bis 2032 mindestens 90 % der betroffenen Messstellen ausgestattet sein sollen.
Ob Sie künftig eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Für den Einbau, den Betrieb und die Ablesung Ihrer modernen Messeinrichtungen gelten gesetzliche Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenebetreiber.
Sollten Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen, gilt die gesetzliche Preisobergrenze nicht. Bitte beachten Sie dies zu Ihrer Information.
Der Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und den regionalen Gegebenheiten ab.