Hintergrund der neuen Regelung
Um die Energieversorgung noch kundenfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Diese tritt am 6. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Stromanbieter dazu, einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die flächendeckende Umsetzung dieser Regelung in Deutschland angeordnet. Das bringt nicht nur tiefgreifende Anpassungen in unseren energiewirtschaftlichen Abläufen und IT-Systemen mit sich, sondern stellt auch Sie als Kundin oder Kunde vor neue Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Was ändert sich bei einem Umzug?
Der Lieferbeginn eines neu abgeschlossenen Stromliefervertrags wird nur noch in der Zukunft liegen können. Damit Ihr Umzug ohne Schwierigkeiten abläuft, empfehlen wir, uns mindestens sechs Wochen im Voraus zu informieren. So lassen sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder technische Probleme vermeiden.
Wichtige Hinweise: