Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.
Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden vom Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.
Wie die Stadtwerke Strausberg den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für Strom- und Gaspreis- bzw. Wärmepreisebremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Wenn der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.
Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Septemberabschlag 2022 + 20% (laut EWSG § 4 Absatz 3) angesetzt.
Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten. Wärmeversorgungsunternehmen können wählen, zwischen dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden oder einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen.
Ziel jedes Versorgers ist, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren. Wie die Entlastung den Kunden erreicht, hängt vom Energieversorger und den mit dem Kunden für Dezember vereinbarten Zahlungen ab.
Wir werden die Zahlungsläufe unserer Kundinnen und Kunden anpassen und den Betrag auf Basis des Septemberabschlages + 20% den Kunden bis 31.12.2022 zur Verfügung stellen.
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Sie müssen nicht aktiv werden. Wir buchen im Dezember für Wärme keinen Abschlag von Ihrem Konto ab und bereiten zudem eine Gutschrift für die Auszahlung des Differenzbetrages zum vollen Entlastungsbetrag vor.
Bitte setzen Sie Ihre Abschlagszahlung für Wärme im Dezember einmalig aus, und senden Sie uns bitte schriftlich die Bankverbindung für die Auszahlung des Differenzbetrages zum vollen Entlastungsbetrag.
Sie müssen nicht aktiv werden. Die Soforthilfe wird mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Sie müssen nicht aktiv werden. Die Soforthilfe geht Ihnen nicht verloren, sie wird in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
In vielen Fällen gibt es bei Mietverhältnissen kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Wärmeversorger. Die Abrechnung erfolgt somit über die Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Vermieter die Entlastung in der nächsten Betriebskostenabrechnung weitergibt. Sprechen Sie bei Fragen bitte direkt Ihren Vermieter an.
Die Entlastung betrifft den Fernwärmeanteil des Abschlages, nicht den Warmwasseranteil. Den Warmwasseranteil finden Sie separiert auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Sollte dieser im Dezember nicht gezahlt werden, wird er automatisch in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, durch die Auszahlung des Betrages steht dieser in der nächsten Wärmejahresrechnung nicht zur Verrechnung zur Verfügung. In der Jahresrechnung werden sonst 11 gezahlte Abschläge und der 12. Abschlag mit der Rechnung berücksichtigt. Durch die Überweisung des Entlastungsbetrages werden in der nächsten Jahresrechnung nur 10 gezahlte Abschläge berücksichtigt.
Der Abschlag für Strom im Dezember ist weiterhin im vollem Umfang zu zahlen.
Datenschutzhinweis: Bei der Kommunikation mit dem Bund werden zur Beantragung der einmaligen Zahlung einzelne Daten (insb. Anschrift, Abschlagshöhe und Liefermenge 2021) übermittelt.
Das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Preisdeckel Strom, Wärme und Gas ist aktuell noch in der Klärung bei der Bundesregierung. Für Sie besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf. Sobald es verbindliche Informationen gibt, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.