Prüfung der Unterlagen, der Netzverträglichkeit und anschl. Versand der Abrechnungs- und Inbetriebsetzungsunterlagen. Nach Zugang des vollständigen Netzanschlussbegehrens erhalten sie innerhalb von 8 Wochen das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung (NVP). Diese enthält u.a. Ihren Netzverknüpfungspunkt, Anschlussleistung und Dauer der Reservierung des Netzverknüpfungspunkt.
Rücksendung der Abrechnungs- und Inbetriebsetzungsunterlagen von notwendigen Unterlagen. Sie senden uns den unterschriebenen NAV und den Auftrag zum Netzanschluss unterzeichnet zurück. Danach können Sie mit Ihrem Installateur die Zählersetzung beauftragen.
Terminvereinbarung zur Inbetriebsetzung. Wir prüfen Ihren Zählerauftrag und vereinbaren mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur einen Termin zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Rücksendung des Inbetriebnahmeprotokolls. Sie senden uns die Inbetriebnahmeunterlagen (Schritt 4) — Anlage Vergütungstechnische Inbetriebnahme, Anlage Bestätigung des Anlagenbetreibers/Errichters, Anlage Abrechnung — inkl. Bank und Steuer, Registrierung der Erzeugungsanlage im Markstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme, Inbetriebnahmeprotokoll Funkrundsteuereinrichtung (FRE), Inbetriebssetzungsprotokoll, EEG-Umlage-Fragebogen
Abrechnung Ihres eingespeisten Stromes. Sie erhalten von uns eine Rechnung über alle erbrachten Leistungen sowie Ihre EEG Vergütung.