Am Mittwoch, 14.06.2023, bleibt unser Kundencenter aus betrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, 14.06.2023, bleibt unser Kundencenter aus betrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, 14.06.2023, bleibt unser Kundencenter aus betrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, 14.06.2023, bleibt unser Kundencenter aus betrieblichen Gründen geschlossen.
Energie: Stromtarif "ssg.ersatz" für Geschäftskunden

Unsere Ersatzversorgung

Zu Ihrer Sicherheit: Unsere Ersatzversorgung in Strausberg.

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln sitzen — mit unserem ssg.ersatz-Tarif gewährleisten wir Ihnen eine garantierte Ersatzversorgung mit Strom.

* Die Preise sind Nettopreise. Sie enthalten die Kosten für die Strombeschaffung, Netznutzung und die Messung, die Umlagen nach KWK-G, § 19 (2) Strom-NEV, § 17 f (5) ENWG und § 18 AbLaV, außerdem die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer (Regelsatz 2,05 Ct/kWh). Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

ssg.ersatz

für Geschäftskunden*
Grundpreis*:
10,42 €/Monat
Arbeitspreis*:
63,36 ct/kWh
Für den Fall der Fälle.
62.1 %Erneuerbare Energieträger
57,2 %
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
4,9 %
sonstige erneuerbare Energien
8,8 %
Kernkraft
20,9 %
Kohle
6,9 %
Erdgas
1,3 %
sonstige fossile Energieträger
235 g/kWh
CO2-Emissionen
0,0002 g/kWh
radioaktiver Abfall
Eine linke Hand hält einen Stecker und in einer rechten Hand liegt Münzgeld.
Foto: https://www.istockphoto.com/de/portfolio/deepblue4you?mediatype=photography

Für diesen Tarif gilt die Strompreisbremse

Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des — vereinfacht gesprochen — bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Für Strom ist der Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser Preisdeckel bezieht sich auf den Bruttowert und beinhaltet also alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Diese Regelung soll ein Anreiz zum Energiesparen sein. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. 

Sie zahlen nur 40 Cent/kWh für 80% Ihres prognostizierten Jahres-Stromverbrauchs.

Die Strompreisbremse greift automatisch, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Allgemeiner Preis für die Ersatzversorgung ab 01.01.2023
pdf
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
pdf
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
pdf

Weitere Tarife

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